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St. Pölten muss für Baumunfall zahlen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat im Januar in letzter Instanz ein Urteil gegen die niederösterreichische Landeshauptstadt St. Pölten bestätigt, die Haftung für einen tödlichen Unfall zu übernehmen, der von einem umgestürzten Stadtbaum verursacht worden war (Az: 2 Ob 203/11h). Das meldete „Die Presse“ aus Wien.
Die über 80 Jahre alte Pyramidenpappel war 2008 während starker Frühjahrsstürme auf die Straße gestürzt und hatte ein Cabrio unter sich begraben. Dabei kam die Beifahrerin ums Leben, drei weitere Insassen, darunter ein Kind, erlitten schwere Verletzungen.
Der OGH sah wie die Vorinstanz ein „Organisationsverschulden“ der Stadt. Diese führt zwar ein Kataster mit 12 000 Stadtbäumen, in dem die in der ÖNORM L 1122 geforderten regelmäßigen Begutachtungen verzeichnet sind. Die betreffende Pyramidenpappel war darin aber nicht enthalten. Sie stand auf einem Grundstück, das der Kirche gehört und erst im Jahr 2000 der Stadt St.Pölten zur Nutzung und zur Pflege überlassen wurde.
Wie hoch die Summe ist, die St. Pölten an die Opfer des Baumunfalls zahlen muss, steht noch nicht fest. Einmal mehr zeigt das Urteil aber, wie teuer Kommunen und andere Grundstückseigentümer umstürzende Bäume und ausbrechende Äste kommen können.
Autor:Red/DP
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