Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
UMSATZSTEUER

Sonderregelung für kleine Betriebe verlängert und ausgeweitet

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Der Bundesrat hat beschlossen, die Sonderregelung zur Ist-Besteuerung auszudehnen und deren Laufzeit zu verlängern. Danach müssen auch westdeutsche Betriebe bis 500000 € Umsatz die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat.

Derzeit darf der Vorjahresumsatz nicht mehr als 250000 € betragen, um die Vorauszahlung an das Finanzamt zurückhalten zu dürfen. Für ostdeutsche Betriebe gilt bereits die Obergrenze von 500000 €. Mit dem Beschluss des Bundesrats ist die Höchstgrenze von 500000 € nun auch für westdeutsche Betriebe und Selbstständige gültig.

Mehr Liqidität für kleine Unternehmen

Betriebe mit diesen Umsatzgrenzen können beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Wird er bewilligt, muss der Betrieb nicht in Vorleistung gehen, um Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Sonderregelung zur Umsatzsteuer sollte eigentlich nur bis zum 31. Dezember 2009 gelten. Mit dem Beschluss des Bundesrats wurde sie nun bis Ende 2011 verlängert.

Die Maßnahme soll die Liquidität der Firmen in der Rezession stärken. Kleinen und mittelständische Betrieben stehen damit laut Bunderegierung rund 2,25 Mrd. Euro mehr Liquidität zur Verfügung, da dieses Umsatzsteuervolumen nicht mehr wie bisher vorfinanziert werden muss.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren