Bau-Tarifverträge sind nicht allgemeinverbindlich
Jahrelang hatte die Soka-Bau mit Hinweis auf die Allgemeinverbindlichkeit des Bau-Tarifvertrages versucht, auch Unternehmen außerhalb des Baugewerbes - zum Beispiel im GaLaBau - zu Beitragszahlungen in die Sozialkasse zu zwingen. Ende September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil entschieden, dass die Allgemeinverbindlichkeit nicht gegeben ist. Damit hat das BAG klagenden Bau-Unternehmen recht gegeben, die nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind und sich nicht tarifgebunden gefühlt hatten.
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Das BAG sah die Allgemeinverbindlichkeit als nicht gegeben an, weil einerseits nicht mindestens 50% der Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind und anderseits - zumindest in 2008 und 2010 - nicht die notwendige "Befassung des zuständigen Ministers für Arbeit und Soziales" gegeben war.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, meldet das Portal Haufe. Inwieweit Rückforderungsansprüche bestehen, ist ebenfalls noch unklar.
Die Meldung bei Haufe lesen Sie hier: BAG-Urteil
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