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Checkliste Tarifvertrag

Endlich Durchblick bei Löhnen und Gehältern

Welche Betriebe sind eigentlich an den Tarifvertrag gebunden, der zwischen der IG BAU und dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ausgehandelt wird? Welche Beschäftigten dürfen sich worüber nun freuen? Und, wie viele Tarufverträge gibt es eigentlich? Gier finden Sie auf die wichtigsten Fragen Antworten.

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Alles zum Tarifvertrag im GaLaBau
Alles zum Tarifvertrag im GaLaBauTjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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> Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Für diese Zeit haben sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber Planungssicherheit. Üblicherweise nehmen die Tarifparteien – also die Gewerkschaftsvertreter auf der einen und der Arbeitgeberverband auf der anderen Seite – vor Ablauf des bestehenden Tarifvertrages die Verhandlungen wieder auf. Einigen sie sich bis zum Ablaufdatum nicht, wirkt er nach. Das heißt dass die Bestimmungen so lange gelten, bis ein neuer Tarifvertrag geschlossen wurde. Das betrifft allerdings nur die Arbeitnehmer, die bis zum Ablauf bereits in einem Arbeitsverhältnis standen.

> Wer ist in den Tarif einbezogen? Theoretisch gilt der Tarif nur für Mitglieder, praktisch eher für alle. Zunächst einmal gibt es verschiedene Arten von Tarifverträgen. Ein Rahmen- oder Manteltarifvertrag regelt grundsätzliche Bedingungen wie beispielsweise Lohn- und Gehaltsgruppen, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigung. Seine Laufzeit ist in der Regel längerfristig. Im Garten- und Landschaftsbau ist der Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich, das heißt er gilt für alle, deren Betrieb zur Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gehört. Im Gegensatz dazu sind die Entgelttarifverträge nicht allgemeinverbindlich und gelten nur für Mitglieder der Tarifpartner. Das heißt, dass der Betrieb Mitglied im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatz sein muss und der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist.Allerdings: kein Betrieb, der auf Fachkräfte angewiesen ist, kann es sich heutzutage leisten, weniger als den Tariflohn zu bezahlen. Und kein Arbeitgeber mit Verbandsmitgliedschaft, der ein gutes Betriebsklima schätzt, wird Unterschiede zwischen gewerkschaftlich organisierten und nicht gewerkschaftlich organisierten Mitgliedern machen. Außerdem wird von Seiten der Verbände großen Wert gelegt, dass ihre Mitglieder in den Arbeitsverträgen Bezug auf den Tarifvertrag nehmen, beispielsweise mit dem Satz: „Es finden die Bestimmungen der aktuell geltenden Tarifverträge Anwendung“. Dann gelten tarifliche Leistungen für alle Arbeitnehmer mit einem solchen Arbeitsvertrag.

Was ist ein Ecklohn? Basis für Verhandlungen über Lohnerhöhungen ist der sogenannte Ecklohn. Darunter wird im Tarifrecht ein in der untersten Tarifgruppe festgesetzter Normallohn für eine/n über 21 Jahre alten Facharbeiter/in verstanden. Welche Voraussetzungen ein/e Arbeitnehmer/in haben muss, die/der Ecklohn oder Eckgehalt bekommt, ist Aushandlungssache zwischen den Tarifparteien. Im Garten- und Landschaftsbau bekommt den ab 1.7.2023 geltenden Ecklohn von 18,87 € pro Stunde ein/e Landschaftsgärtner/in mit bestandener Abschlussprüfung und 18-monatiger, ununterbrochener Tätigkeit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Dieser Lohngruppe ist die Ziffer 4.2a zugeordnet. Alles anderen Löhne (immer Bruttobeträge) orientieren sich an diesem Ecklohn und liegen je nach Ausbildung und Tätigkeit entweder darüber oder darunter.Die Eingruppierung der fachlichen Voraussetzungen und der Tätigkeiten der Arbeitnehmer wird durch die verschiedenen Lohn- bzw. Gehaltsgruppen wiedergegeben.

Bei den Löhnen, also dem Entgelt der gewerblichen Beschäftigten, sind das im GaLaBau acht verschiedene Lohngruppen (LG), von denen die meisten jeweils noch einmal unterteilt sind.

  • LG 1 ist dabei der Baustellenleiter/Ausbildungsleiter (Meister oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten), der ständig verantwortlich sowohl für Baustellen als auch für Arbeitnehmer ist.
  • Weitere Führungskräfte decken die LG 2 und 3 ab.
  • In der LG 4 (Landschaftsgärtner) mit ihren Unterpunkten finden sich die meisten GaLaBau-Facharbeiter wieder. Voraussetzung für die Eingruppierung ist hier immer eine abgeschlossene Ausbildung im GaLaBau (LG 4.1 oder 4.2), eine Gartenbau- Ausbildung (4.3 bis 4.6) oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten. Unterschieden wird dann nach Beschäftigungsdauer in der Branche sowie nach den Tätigkeiten.
  • Eigene Lohngruppen gibt es für Maschinisten und Fahrer (LG 5),
  • fürArbeitnehmer mit anderer Ausbildung (LG 6),
  • für Quereinsteiger und ungelernte Arbeitskräfte (LG 7)
  • sowie für Baumpfleger (LG 8).

Gehälter wiederum gliedern sich auf in gartenbautechnische Angestellte (Gruppe T, T1 bis T7) und kaufmännische Angestellte (Gruppe K, K1 bis K7).

  • Bei den sieben Gehaltgruppen entsprechen T3 und K4 mit 2 und 3 Jahren Berufserfahrung dem Eckgehalt mit 100 %).
  • T1 bekommt 65% dieses Gehaltes,
  • T2 80%,
  • T7 verdient mit 155 % des Eckgehalts am meisten.
  • Bei K gibt es mit K1 noch eine Gehaltsgruppe, die 55 % des Eckgehalts bezieht.

Einen guten Kurzüberblick über die Definition der Lohn-und Gehaltsgruppen liefert das Skript der Meisterschule Landshut-Schönbrunn, das als Lernhilfe für die angehenden Meister dient. Die genaue Definition der Entgeltgruppen findet sich in den Rahmentarifverträgen, die dort ebenfalls heruntergeladen werden können.Tarifverhandlungen können für Löhne und Gehälter getrennt geführt werden.

Im GaLaBau gibt es einen Lohntarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag. Wenn die Tarifpartner miteinander über Löhne und Gehälter verhandeln, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wird ein prozentualer Aufschlag für alle Lohn- bzw. Gehaltsgruppen vereinbart, oder jede Lohngruppe wird einzeln betrachtet. Im GaLaBau werden ausgehend vom Eckgehalt bzw. Ecklohn die Entgelte jeder Lohngruppe prozentual erhöht. In den neuen Tarifverträgen handelt es sich dabei um die besagten 9,8 % in zwei Schritten. Im ersten Jahr gibt es 5,9 % mehr, im zweiten Jahr 3,9 % mehr. Der Inflationsausgleich von 500 € erfolgt in zwei Zahlungen von jeweils 250 €.In den Entgelttabellen für Angestellte wird das tarifliche Bruttogehalt aufgelistet, in den Entgelttabellen für gewerbliche Arbeitnehmer ein Stundenlohn.

Bekommt man jeden Monat das gleiche? Während ein Gehalt monatlich gleich bleibt (Monatsgehalt), kann der monatliche Lohn je nach Anzahl der Arbeitsstunden variieren, da er von den geleisteten Arbeitsstunden abhängt. Daher kann ein Gehalt theoretisch auch in der Monatsmitte, ein Lohn aber erst nach geleisteter Arbeit ausbezahlt werden.Der Rahmen-TV legt eine regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit von 39 h (ohne Pausen) im jährlichen Durchschnitt fest. Das ergibt bei 5 Arbeitstagen 7,8 h täglich. Betriebliche Vereinbarungen können bis zu drei Stunden darüber oder darunter liegen, im Jahresdurchschnitt muss jedoch die tarifliche Wochenarbeitszeit wieder erreicht werden. Mehrarbeit muss mit dem nächsten Lohn ausbezahlt werden. Eine Besonderheit gibt es im Winter: für jede geleistete Arbeitsstunde zwischen 15.12. und 28.2. gibt es ein Mehraufwands-Wintergeld von 1 €. Fallen witterungsbedingt Stunden aus, bekommen Arbeitnehmer für diese Stunden Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) in Höhe von 60 (ohne Kinderfreibetrag) oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts zwischen 1. Dezember und 31. März.Wenn der Lohn von Monat zu Monat variiert, bedeutet das weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Planungssicherheit. Mit der Jahresarbeitszeit lässt sich der Monatslohn verstetigen. Täglich können dabei maximal zehn Stunden gearbeitet werden, ausgezahlt wird aber nur eine gemittelte Jahresarbeitszeit, die jährlich neu berechnet werden muss. Sie ergibt sich aus der Anzahl der Arbeitstage zwischen dem 1.4. des aktuellen und dem 31.3. des Folgejahres, multipliziert mit der tariflichen Wochenarbeitszeit, dividiert durch 12 Monate.

Ein Rechenbeispiel: 253 Arbeitstage x 7,8 h = 1973,4 h : 12 = 164,45 h/Monat. Das bedeutet nach dem aktuell geltenden Tarifvertrag einen monatlichen Ecklohn von 18,87 € x 164,45 h = 3103,17 €.

Mehrarbeit wird auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt. Auch beim verstetigten Monatslohn werden Mehraufwands-Wintergeld und ein Zuschuss-Wintergeld von 2,50 € netto bezahlt. Ebenso kommt das Saison-KuG zum Tragen. Allerdings geht der Arbeitgeber bis zu 39 Stunden in Vorleistung, bevor möglicherweise der Lohn des Arbeitnehmers doch gekürzt wird. Übrigens haben Betriebe, die mehr als 50 % Pflegearbeiten machen, keinen Anspruch auf Saison-KuG und müssen auch keine Winterbeschäftigungs-Umlage bezahlen.

Mehr dazu:

> Skript der Fachschule Gartenbau

> Infos zu Jahresarbeitszeit und Saison-KuG

 

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