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Arbeitsvermittlung

Keine Rückerstattungspflicht

Bei vom Arbeitgeber finanziell unterstützten Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Arbeitnehmer persönlich und dauerhaft zugute kommen, ist eine befristete Rückzahlungs- oder Kündigungsklausel üblich und innerhalb klar definierter Grenzen nicht anfechtbar.

Veröffentlicht am
G. Korge
Doch was gilt für die Provision, die für einen neuen Mitarbeiter an einen Personalvermittler bezahlt wurde? Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber eine Erstattung durch den Arbeitnehmer bei Eigenkündigung vor Ablauf einer bestimmten Frist vereinbart, schließlich will das Investment gesichert werden.Das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Ansicht nicht an und erklärte eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag für unwirksam. Im konkreten Fall hatte der Kläger seine Tätigkeit am 1. Mai 2021 aufgenommen; die Vermittlungsgebühr in Höhe von 4.461,60 € überwies der Arbeitgeber sofort, der Restbetrag in Höhe von 2.230,80 € war nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit fällig. Der Arbeitnehmer wurde vertraglich verpflichtet, seinem...
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