Lexikon Wegfall der Geschäftsgrundlage
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage beschreibt nach deutschem Recht (§ 313 BGB) die nachträgliche, schwerwiegende Veränderung von Umständen, die dem Vertrag für beide Parteien als selbstverständlich und unverzichtbar zugrunde lagen, sodass das Festhalten am Vertrag unter diesen neuen Bedingungen...












