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Umsatzsteuer

Sind Schein- und Abdeckrechnungen eigene steuerpflichtige Leistungen?

Das hessische Finanzgericht hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die für die Baubranche und ihre Dienstleister weitreichende Konsequenzen haben könnte. Im Kern geht es um die Frage: Ist die Erstellung von Schein- und Abdeckrechnungen eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung?
Veröffentlicht am
Ein Hängeregister mit der Aufschrift „Steuer“
Ein Hängeregister mit der Aufschrift „Steuer“protected
In dem verhandelten Fall hatte die Steuerfahndung im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen festgestellt, dass die Klägerin Provisionen für die Erstellung von Scheinrechnungen erhalten hatte. Das System funktionierte dabei folgendermaßen: Verschiedene Servicefirmen stellten Rechnungen über angeblich erbrachte Lieferungen und Leistungen aus. Diese Rechnungen ermöglichten es Unternehmen aus der Baubranche, Zahlungen an Schwarzarbeiter buchhalterisch darzustellen, ohne die entsprechenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Das Kriminelle an diesem System: Der gesamte Rechnungsbetrag wurde zunächst durch eine reguläre Überweisung an die Servicefirma beglichen und in der Buchhaltung als...
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