Das kann teuer werden
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Nicht selten ergibt eine Betriebsprüfung, dass Sozialversicherungsbeiträge über Monate oder Jahre hinweg zu niedrig abgeführt wurden. Die Gründe dafür sind vielfältig: fehlerhafte Einstufungen, Missverständnisse bei der Vertragsgestaltung oder einfach organisatorische Versäumnisse.
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Das Ergebnis wird für Arbeitgeber teuer, denn die Sozialversicherungsträger fordern die fehlenden Beiträge über den gesamten Zeitraum nach. Was viele übersehen, ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Nachzahlung nicht vollständig vom Unternehmen getragen werden muss. In klar definierten Fällen dürfen Anteile, die eigentlich vom Entgelt der Beschäftigten hätten einbehalten werden müssen, auch rückwirkend noch nachgefordert werden. Der Gesetzgeber hat eine feste Grenze gezogen. Arbeitnehmeranteile können nur für die letzten drei bereits abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume nachträglich einbehalten werden. Wird etwa im Mai ein Fehler entdeckt, ist ein Rückgriff lediglich für April, März und Februar zulässig. Alles, was darüber...




