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Checkliste Bodenschutz

So schützen Sie den Boden auf Baustellen

Boden ist einer der wichtigsten Baustoffe im Garten- und Landschaftsbau. Doch der Umgang mit ihm auf der Baustelle wird dieser Tatsache nicht immer gerecht. Zusammen mit dem Bodenfachmann Johannes Prügl haben wir eine Checkliste aufgestellt, worauf man beim Umgang mit Boden achten sollte.

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Obwohl Boden der wohl wichtigste Baustoff für Freianlagen ist, wird Bodenschutz auf der Baustelle sträflich vernachlässigt; und zwar sowohl durch die Vorgewerke als auch im GaLaBau.
Obwohl Boden der wohl wichtigste Baustoff für Freianlagen ist, wird Bodenschutz auf der Baustelle sträflich vernachlässigt; und zwar sowohl durch die Vorgewerke als auch im GaLaBau.Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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Laut der neuen DIN 18915 (Bodenarbeiten im Landschaftsbau) ist künftig der Bodenschutz im Landschaftsbau viel stärker zu beachten:

  • Bodenarbeiten dürfen nur bei geeigneter Bodenfeuchte (also nicht zu nass) stattfinden, ansonsten Einstellen der Baustelle.
  • Die Eingriffsflächen müssen möglichst geringgehalten werden.
  • Es sollen keine unterschiedlichen Bodenmaterialien vermischt werden.
  • Baustraßen, Lager- und Stellflächen müssen bodenschonend angelegt werden.
  • Geringe Befahrung und Belastung der vegetationstechnischen Ober- und Unterböden.

Grundsätzliche Auswirkung auf der Baustelle

> Bodenuntersuchungen vor Baustellenbeginn: Um zu sehen, ob die bauseitigen Ober- und Unterböden durch die Bearbeitung gestört werden könnten, sind Bodenuntersuchungen nötig. Geprüft werden die Parameter:

  • Bodenart/Korngrößenverteilung
  • Konsistenzgrenzen
  • organische Substanz
  • pH-Wert
  • verfügbare Nährstoffe und
  • (bei Bedarf) Wasserdurchlässigkeit (Bodenansprache).

Dies ist wichtig, da ab sofort für die verwendeten Böden die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit“ auf der Baustelle ermittelt werden müssen.

> Sichern des Bodens/der Vegetationstragschicht VTS

> Vor der Bearbeitung ist störende Staunässe zu beseitigen.

> Unkraut und Bauschutt und sonstige Fremdkörper sind abzulesen und zu beseitigen.

> Böden, welche Öl oder andere Schadstoffe enthalten, sind zu entfernen.

> Pflanzenteile sind entweder zu entfernen oder (in kleinerem Umfang) nach intensiver Zerkleinerung in den Boden einzuarbeiten.

Boden bearbeiten und befahren

> Druckverteilende Bodenschutzplatten verwenden oder Tragschichten erzeugen: Oft ist bei zeitlich begrenzten Baustraßen gar kein Abtrag des Oberbodens nötig. Mithilfe von Baggermatratzen (Platten aus Kunststoff, Stahl oder Holz) lassen sich Bodenpartien, die befahren werden müssen, vor Verdichtung schützen. Möglich ist auch die Verwendung von „belastbaren Vegetationstragschichten“ (z. B. Schotter einmischen und dadurch einen „Schotterrasen“ erzeugen), von Wabenelementen oder von steifen armierten Geokunststoffen incl. Schotterauflage. Wenn die Baustelle so lange dauert, dass die Vegetation unter der Baustraße mangels Licht kaputt gehen würde, soll der Oberboden lieber abgetragen und seitlich gelagert werden.

> Kalkstabilisation einsetzen: Auf weniger tragfähigen Unterböden – besonders auf Großbaustellen – kann der Boden des Baugrunds mithilfe von Kalk stabilisiert werden (siehe Beitrag aus DEGA 46/2008)

> Verunreinigungen vermeiden: Baustellenabfälle und Betriebsstoffe dürfen nicht den Boden kontaminieren! Ein sorgfältig geplantes Abfallmanagement und der sorgsame Umgang mit Öl, Diesel und anderen Stoffen gehört zu jeder guten Baustellenabwicklung.

> Verdichtungen aufreißen/aufgraben: Sollte es trotz anderslautender Planung zu Bodenverdichtungen gekommen sein, sollte spätestens vor dem Start von Pflanzarbeiten der Boden bis zur Unterkante der Verdichtung aufgelockert werden.

Grenzen der Bodenbearbeitung und Befahrung
Reine Kiese oder Sande sind immer bearbeitbar. Bei gemischtkörnigen Böden (Oberböden, Lehme, Rotlagen) müssen vor jeder Befahrung und Bearbeitung die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit“ festgestellt werden. Zur genauen Bestimmung werden dazu im Labor die Konsistenzen, die Bodenarten, die Wassergehalte und die Wasserspannung ermittelt

Als Schnelltest kann auf der Baustelle eine händische Bodenansprache der Konsistenz (ko) dienen. Hierbei wird ermittelt, ob der Boden fest (ko1), halbfest-bröckelig (ko2), steif-plastisch (ko3), weich-plastisch (ko4), breiig-plastisch (ko5) oder zähflüssig (ko6) ist.Böden mit Konsistenz ko1 und ko2 können immer bearbeitet und befahren werden, Böden mit Konsistenz ko5 und ko6 nie.

Boden mit Konsistenz ko4 darf nicht bearbeitet, nur befahren werden, wenn er durch Baggermatratzen o.ä. geschützt wird.Bei Böden mit Konsistenz ko3 wird es spannend: Hier kann das Baustellenpersonal mittels Fingerprobe entscheiden, ob eine Bearbeitung möglich ist. Dazu muss eine (steinfreie) Bodenprobe in der Hand geknetet werden. Lässt sich das Material zu einer 3 mm dünnen Walze ausrollen (ist circa so dick wie eine Kugelschreibermine), ist der Boden nicht bearbeitbar. Wenn die Rolle vorher reißt, darf weitergearbeitet werden.

Natürlich kann man auch mit den Bodenlabordaten, den Daten der Baumaschine (Gewicht, Reifendruck, Kettenbreite, Aufstandsfläche) und mit Hilfe eines Nomogramms ganz genaue Daten erfassen, mit welchem Gerät bei welchem Wassergehalt welcher Boden bearbeitbar ist. Aber Fingerprobe ist immer gut.

Boden abtragen

> Organische Substanz zerkleinern oder vom Boden trennen: Die Vegetationsdecke wird vor dem Abtrag gründlich zerkleinert (z. B. kurz gemähte Graswasen) oder entfernt (z. B. Gehölze, Großwurzeln, Wurzelstöcke), um den Boden nicht mit grobem, unverrotteten organischen Material zu belasten. Dieses kann im Zuge von Lagerung oder Wiedereinbau zu Fäulnisprozessen führen. Ein Bodenseparator hilft, Steine, Wurzeln und Unrat auszusortieren und auch belasteten Boden aufzubereiten.

> Vermischung von Oberboden und Unterboden vermeiden: Jeder Bodenhorizont sollte getrennt abgetragen und behandelt werden.

 > Nicht schiebend abtragen: Abgetragen werden sollten vegetationstechnische Böden immer mit „nicht-schiebenden“ Geräten, also zum Beispiel mithilfe eines Baggers. Selbstverständlich werden dabei wieder die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrung“ beachtet.

Boden (ab)transportieren

> Möglichst wenig Boden bewegen: Wie viel Boden muss wirklich abgefahren werden? Lassen sich Lösungen finden, um Boden vor Ort wieder einzubauen (Wälle, Erhebungen etc.) – möglicherweise in Verbindung mit Lärm- oder Sichtschutz?

> Unterboden nutzen: Auch Unterboden ist ein vegetationstechnisch geeigneter Boden und kann bepflanzt oder angesät werden. Aber er lässt sich auch bautechnisch verwenden, weswegen er gar nicht erst abgefahren werden muss. Dazu muss geprüft werden, welches Material ansteht. Unterboden kann eventuell im Rahmen von Gestaltungsmaßnahmen wie folgt eingesetzt werden, z. B. als:

  • ökologische Ausgleichsflächen mit Ansaaten von Landschaftsrasen, Pflanzung von Stauden und Gehölzen magerer Standorte (lehmige Sande, Sande und Kiese, skelettreiche Fraktionen)
  • Zuschlagstoff zur Mischung von Pflanzsubstraten (Sand, Kies, Lehm, Skelettboden, Humus)
  • Unterbau, Funktionsbaustoffe (Kiessand, skelettreiche Fraktionen)
  • Abdichtung (Tone und Lehme)
  • Stammlehmbauweisen (Lehme).

> Boden ordnungsgemäß transportieren: Natürlich transportieren wir unsere Vegetationsboden witterungsgeschützt und getrennt nach Ober- und Unterböden.

> Deklaration bestimmen (nach Abfallrecht oder Bodenschutz-Recht): Wenn ein Ober- oder Unterboden auf einer anderen Baustelle wieder als Vegetationstragschicht verwendet wird, sollen die Vorsorgewerte nach Bundes-Bodenschutzverordnung rechtzeitig untersucht werden.Wenn der Unterboden in einer Grube oder Deponie verkippt werden muss, braucht es vor dem Abtransport diverse Schadstoffuntersuchungen nach LAGA oder sonstigen länderspezifischen Abfallregelungen.Bereits mit den Bodenproben vor Projektstart kann von externen Untersuchungsbüros orientierend die mögliche Bodenbelastung ermittelt werden. Denn die Höhe der Belastung bestimmt bei einer möglichen Abfuhr des Bodens die Art der Deponie und die Kosten der Deponierung.

Boden lagern

> Oberboden zu Mieten aufschichten: Die Lagerung der Vegetationsböden erfolgt in Mieten nur auf wasserdurchlässigem Untergrund. Wenn auf einem bestehenden Oberboden gelagert werden soll, muss dieser zuerst von seiner Vegetationsdecke befreit werden. Beim Aufhalden zählt dieser Oberboden zur Gesamthöhe dazu.

> Mietenhöhe von maximal 2 m nicht überschreiten: Die Oberboden-Mieten dürfen maximal 2 m (bei Unterböden 3 m) hoch aufgehaldet werden. Nur in Ausnahmen sind höhere Mieten möglich, wenn die Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrung eingehalten werden und keine Zerstörungen der Bodenstruktur und des Bodenlebens stattfinden.

> Bodenmiete richtig ausbilden: Die Bodenmieten sollen steile glatte Flanken haben und möglichst als Dreieck geformt werden, damit das Regenwasser seitlich ablaufen kann. Aber bitte kein Verschmieren und Zuklatschen der seitlichen Flanken.

> Ablauf des Niederschlagswassers gewährleisten:  Der Mietenfuß muss immer trockenstehen, das Wasser muss schnell und ungehindert von der Miete weglaufen.

> Mieten nicht schiebend aufsetzen: Natürlich darf die Miete nicht be- oder überfahren werden (auch nicht mit den Vorderrädern vom Radlader beim seitlichen Aufschieben). Zur Gefügeschonung sollen die Mieten mit „nicht-schiebenden“ Geräten aufgesetzt werden; also bitte keine Raupen, lieber Bagger. Selbstverständlich werden auch hier immer die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrung“ beachtet.

> Miete durch Abdeckung oder Vegetation schützen: Bei einer Lagerdauer länger als zwei Monate müssen Mieten mit einer Zwischenansaat begrünt werden; der Fachhandel bietet dafür inzwischen gute Zwischenbegrünungs-Gemische an. Bei einer Lagerdauer unter zwei Monate bieten sich Vliese oder ähnliches als Witterungsschutz an.

Boden auftragen

> Planum vorbereiten: Vor dem Auftrag ist das Planum zu erstellen; dabei lockern wir nicht-natürliche Verdichtungen auf und kümmern uns durch Aufreißen oder Aufrauen des Planums um die spätere Verzahnung mit dem Oberboden. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, einen „wasserableitenden Baugrund“ zu schaffen.

> Bei Lieferung:  deklarierte Böden verwenden: Für die Erstellung von Pflanzflächen oder Rasentragschichten soll nur „geeigneter“ Vegetationsboden aufgetragen werden.Dies kann erfordern, dass wir von gelieferten Böden die Deklarierung der „Schadstofffreiheit“ (= Einhaltung der Vorsorgewerte nach Bodenschutzverordnung) organisieren.Dies kann auch bedeuten, dass wir bei gelieferten (und auch bauseitigen) Vegetationsböden das Vorkommen von Störstoffen (z. B. Glas, Plastik) und von Dauer- bzw. Wurzelunkräutern kontrollieren. Diese können wir unseren Kunden nicht zumuten, wenn dadurch der vorgesehene Gebrauch gemindert wird. So hat Glas nichts im Gemüsebeet oder im „Barfußrasen“ verloren. Und Wurzelunkräuter behindern die Pflege von Staudenbeeten erheblich. Entspricht der Boden nicht der erforderlichen Qualität, ist er möglichst direkt bei Lieferung zu reklamieren.

> Boden getrennt auftragen: Üblicherweise werden beim Bodenauftrag wieder Unter- und Oberboden getrennt. Nur in Sonderbauweisen (z. B. tiefgründige Baumgrubensubstrate, Schotterrasen, Kiesrasen oder andere Vegetationssubstrate) werden die Bodenarten gezielt vermischt.

> Einbau mit dem Raupenbagger: Der Auftrag soll in der Regel durch Kettenbagger stattfinden; nur bei nichtbindigen Böden und bei Böden mit Konsistenz ko1 und ko2 sind auch andere Geräte möglich.

> Bodenzustand beim Einbau erhalten: Der Einbau darf den Lagerungszustand der Bodenschichten und des Baugrunds nicht nachteilig verändern. Überverdichtungen müssen also anschließend wieder aufgelockert werden. Sollte der Bagger beim Einbau den Oberboden zwar locker halten, leider aber den Baugrund verdichten, ist nichts gewonnen; nachträgliche Lockerungen des Baugrunds durch den Oberboden hindurch sind schwierig. In diesen Fällen kann der Bagger beim Einbau auch schon mal auf dem eingebauten Oberboden stehen und somit den Baugrund entlasten.Achtung: Wir beachten immer die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrung“.

> Sackungen vermeiden: Locker aufgetragene Böden können bis zu 25 % sacken. Das sind dann bei 40 cm Auftragsstärke auch mal Setzungen von 10 cm. Um dies zu vermeiden, kann der Boden gleich erhöht eingebaut werden und erst nach Erreichen der natürlichen Lagerungsdichte in einigen Wochen bepflanzt oder besät werden. Wenn wir nicht so viel Zeit haben, dürfen wir durch Andrücken (mittels Baggerschaufel oder leichter Walze) die natürliche Lagerungsdichte simulieren.Achtung: Wir beachten immer die „Grenzen der Bearbeitbarkeit und Befahrung“.

Grundsätzlich: Regelwerke beachten

> DIN 18915: Die „Bibel“ von Landschaftsgärtnerin und Landschaftsgärtner ist die DIN 18915 („Bodenarbeiten im Landschaftsbau“). Hier wird alles oben Behandelte erschöpfend beschrieben, so dass diese Norm in keinem Betrieb und Büro fehlen darf. Über den Weg von der DIN 18320 und DIN 18299 ist sie sogar Bestandteil der VOB-C und somit bei vielen Bauvorhaben verbindlich.

> DIN 19639 und 19731: Böden und der Umgang damit werden auch beschrieben in der DIN 19639 („Bodenschutz in Planung und Durchführung von Bauvorhaben“) und der DIN 19731 („Verwertung von Bodenmaterial“).

> BBodSchG/ BBodSchV: Die gesetzliche Grundlage zum Bodenschutz in Deutschland sind das Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG und die zugehörige Bundes-Bodenschutzverordnung BBodSchV.

> M20 der LAGA, VWV, LVGBT: Wenn Boden zum Abfall wird, gilt in Deutschland in vielen Bundesländern immer noch das Merkblatt M20 der LAGA („Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall“). Zusätzlich haben viele Bundesländer ihre eigenen Abfallverordnungen, so wie die „VWV Bodenmaterial“ in Baden-Württemberg oder der bayerische „Verfüllungsleitfaden LVGBT“.

> Fachbuch „Bauabfälle und Bodenaushub – Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht“ von Holger Seit (272 Seiten, kartoniert, 48,90 Euro)

 

 

 

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