Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Mindestschriftgröße bei Verträgen

Landgericht setzt Präzedenzfall

Das Landgericht Darmstadt hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2024 (Az.: 8 S 7/23) eine richtungsweisende Entscheidung zur Frage der Mindestschriftgröße in Vertragsunterlagen getroffen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Vertragsgestaltung in Deutschland haben.
Veröffentlicht am
Ein Vermieter hatte nach Modernisierungsarbeiten eine Mieterhöhung angekündigt. Die beigefügte Kostenzusammenstellung und Berechnung war in einer Schriftgröße von lediglich 4 bis 5 Punkt verfasst. Der betroffene Mieter klagte gegen diese Mieterhöhung – mit Erfolg. Das Gericht erklärte die Mieterhöhung für unwirksam. Die Kernaussagen des Urteils: Eine Schriftgröße von mindestens 6 Punkt (pt) ist in der Regel erforderlich. Ausnahmen sind nur bei besonders scharfem Druckbild möglich. Die Lesbarkeit ist elementarer Bestandteil der Wirksamkeit von Dokumenten in Textform. Das Gericht argumentierte, dass die gesetzlich vorgeschriebene Textform nur dann ihren Zweck erfüllt, wenn der Empfänger die Informationen auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema: