Änderungen des Bauentwurfs
Die Bedeutung von Formvorgaben im BGB für den VOB-Vertrag
Im Rahmen eines VOB/B-Vertrages ist es dem Auftraggeber gestattet, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Damit weicht der Text der VOB/B deutlich von den Inhalten des BGB ab.
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Dort kann eine Anordnung gemäß §?650 Abs.?2 S.?1 BGB erst dann erfolgen, wenn die Parteien in einer 30-tägigen Verhandlungsphase keine Einigung erzielen konnten. Damit hat der Auftraggeber im VOB-Vertrag einen deutlichen Vorteil: Er muss keine Fristen einhalten und kann – zumindest bei Annahme der Wirksamkeit des §?1 Abs.?3 VOB/B – seinen Wunsch nach einer Leistungsänderung umgehend verfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine Einigung über die Vergütung erzielt haben oder ob überhaupt ein Angebot über eine geänderte Vergütung vorliegt. Dass das nicht jedem Auftragnehmer passt, dürfte auf der Hand liegen. Auftraggeber indessen sollten nicht zu sorgsam mit ihrem Anordnungsrecht umgehen. Dass das BGB nämlich durchaus in den...