Arbeitsrecht
Neue Schriftformerfordernisse
Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran, das neue Bürokratieentlastungsgesetz trägt dem Rechnung. Für Unternehmen ergeben sich daraus wichtige Änderungen bei der Handhabung arbeitsrechtlicher Dokumente. Besonders bedeutsam sind die Neuregelungen bei den Nachweispflichten, die nun in vielen Fällen auch in digitaler Form erfüllt werden können.
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Eine zentrale Neuerung betrifft den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Während bisher die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich war, genügt künftig in vielen Fällen die Textform. Jedoch ist das Absenden einer E-Mail allein kein Grund, davon auszugehen, dass die Nachricht auch empfangen und gelesen wurde. Eine Empfangsbestätigung und notfalls ein „Nachsenden“ der E-Mail per Post kann Rechtsunsicherheiten beseitigen. Die Schriftform (§?126 BGB) verlangt ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder ein Scan genügen nicht. Die Textform (§?126b BGB) ist weniger streng. Hier reicht eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, bei der die Person des Erklärenden erkennbar...