Lexikon
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (restitutio in integrum) ist ein Rechtsbehelf, der es ermöglicht, die Folgen einer unverschuldet versäumten Frist zu beseitigen. Die Folge ist, dass der Antragsteller rechtlich so gestellt wird, als hätte er die ursprüngliche Frist eingehalten.
- Veröffentlicht am
Zentrale Voraussetzungen sind eine tatsächlich versäumte Frist fehlendes Verschulden bei der Fristversäumnis fristgerechter Antrag (in der Regel zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses) glaubhafte Darlegung der Gründe Beachtung der Jahresausschlussfrist. Anwendungsbereiche sind Zivilrecht (§§?233 ff. ZPO) Strafrecht (§?44 StPO) Verwaltungsrecht (§?60 VwGO) Steuerrecht (§?56 FGO) Sozialrecht (§?67 SGG). Typische unverschuldete Hinderungsgründe sind eine plötzliche schwere Erkrankung, eine unerwartete Verhaftung, Naturkatastrophen oder Fehlleitungen von Anträgen durch Behörden. Besonderheiten der Glaubhaftmachung: Die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Glaubwürdigkeit der Rechtfertigung genügt (sogenanntes herabgesetztes Beweismaß)....