Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf Betriebsrente aus
Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit geht langfristig mit Einbußen bei der gesetzlichen Rente einher. Bei der Betriebsrente fallen die Unterschiede unter Umständen deutlich höher aus, denn hier darf zur Berechnung das letzte Entgelt herangezogen werden.












