An freien Tagen
Arbeitnehmer muss nicht erreichbar sein
Ein erkrankter Kollege, ein kurzfristiger Auftrag, ein dringender Einsatz bei einem Kunden, eine Änderung beim Tätigkeitsort – Gründe, einen Arbeitnehmer an dessen freiem Tag erreichen und in den Betrieb beordern zu wollen, gibt es viele. Doch welcher Grund ist akzeptabel? Und muss ein Mitarbeiter überhaupt erreichbar sein?
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Im vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verhandelten Fall wurde gegen einen Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht ausgesprochen, weil der weder ans Telefon gegangen noch die Nachricht seines Arbeitgebers gelesen hatte. Darin stand die Aufforderung, sich am dem freien Tag folgenden Morgen früher als vereinbart zum Dienst zu melden. Weil der Kläger das nicht tat, zog ihm die Personalabteilung Arbeitsstunden ab. Entweder Freizeit oder Arbeitszeit Das LAG gab dem Kläger recht. Er sei „nicht verpflichtet, während seiner Freizeit eine dienstliche SMS aufzurufen, um sich über seine Arbeitszeit zu informieren und damit zugleich seine Freizeit zu unterbrechen“. Auch wenn es sich nur um...
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