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Gericht verhängt 10.000 € Schadenersatz

Keine Nutzung von Fotos ohne Einwilligung

Das Verwenden von Fotos, die einen Menschen erkennbar zeigen, ist grundsätzlich einwilligungsbedürftig. Sich zu erkundigen, ob man ein Bild verwenden darf, sollte auch für Arbeitgeber selbstverständlich sein, denn nicht jeder Mitarbeiter möchte für das Unternehmen werben, für das er tätig ist.
Veröffentlicht am
Sollte dies nicht nachvollziehbar genug sein, kann zumindest Verständnis dafür erwartet werden, dass nicht jede Person allein aus datenschutzrechtlichen Gründen ihr Gesicht im Internet veröffentlicht wissen will. Wird die Einwilligung jedoch erteilt, erlischt sie nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Persönlichkeitsrechte sind Schutzrechte Ein Betrieb, der Videos und Fotos eines Arbeitnehmers auch dann noch für Werbe- und Schulungszwecke genutzt hat, obwohl der das Unternehmen längst verlassen hatte und unmittelbar für einen Konkurrenten tätig wurde, fand sich nun vor Gericht wieder. Der mehrfach geäußerten Aufforderung, das Bildmaterial nicht mehr öffentlich auf der...
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