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Keine Verhandlungssache

Gleiche Arbeit, gleiches Entgelt

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Daran ändert auch ein vermeintlich besseres männliches Verhandlungsgeschick nichts. Das ist der Tenor eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 8 AZR 450/21).
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Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgGBM
Dieses setzt nun erstmals die EU-Vereinbarung zu Equal Pay um, obwohl die entsprechende Gesetzgebung bereits im deutschen Recht verankert ist. Bei Beschäftigungsverhältnissen darf für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (§ 7 EntgTranspG). Das Entgelttransparenzgesetz ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern, ihren Arbeitgeber aufzufordern, die Gehälter offenzulegen, um zu überprüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt oder ob objektive Gesichtspunkte als Maßstab für unterschiedlich hohe Entgelte herangezogen wurden....
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