Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf Betriebsrente aus
Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit geht langfristig mit Einbußen bei der gesetzlichen Rente einher. Bei der Betriebsrente fallen die Unterschiede unter Umständen deutlich höher aus, denn hier darf zur Berechnung das letzte Entgelt herangezogen werden.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte die Klage einer Arbeitnehmerin vorliegen, die zunächst 20 Jahre in Vollzeit tätig war, die letzten 10 Jahre jedoch in Teilzeit arbeitete. Sie fühlte sich unangemessen benachteiligt, weil ihr Arbeitgeber die langjährige Vollzeitbeschäftigung nicht berücksichtigt, die Betriebsrente also nicht aus dem gesamten Beschäftigungszeitraum berechnet hatte, sondern nur aus dem Einkommen der letzten 10 Jahre. Dies sah der Versorgungsvertrag auch so vor. Das BAG schloss sich mit seinem Urteil den Vorinstanzen an und wies die Klage ab. Die Betriebsrente sei zur Erhaltung des letzten im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandards im Ruhestand vorgesehen. Entscheide sich ein Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum für...
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