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Bildung

NRW will die Teilqualifizierung ermöglichen

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW (VGL) plant die pilothafte Einführung einer Fortbildung für Mitarbeitende im GaLaBau, die aufgrund bestimmter Hemmnisse – etwa Sprachschwierigkeiten - nicht die klassische Ausbildung schaffen und bereits über 25 sind. Eine Teilqualifikation in sechs Feldern soll eine Vertiefung bestimmter Kompetenzen ermöglichen. Der Lehrgang befindet sich in der Zertifizierung und soll 2026 mit zwei Modulen starten.

von Red/VGL erschienen am 28.11.2025
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Mitarbeitende ohne Abschluss können sich in Zukunft über eine Teilqualifikation ihre Kompetenz bestätigen lassen – zum Beispiel im Belagsbau.
Mitarbeitende ohne Abschluss können sich in Zukunft über eine Teilqualifikation ihre Kompetenz bestätigen lassen – zum Beispiel im Belagsbau. © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU

Viele Mitarbeitende im NRW-GaLaBau haben Schwierigkeiten, die klassische Ausbildung Landschaftsgärtner/in zu absolvieren, verfügen aber über Kompetenzen in bestimmten Bereichen oder haben die Chance, sich in bestimmten Feldern des GaLaBau zu etablieren. Diese Menschen bekommen jetzt in NRW eine Chance, sich weiterzuqualifizieren.

Auf Basis des von BGL, ZVG und den Ministerien gemeinsam entwickelten ETAPP-Modells, das stark auf die produzierenden gärtnerischen Berufe ausgerichtet ist, aber bereits Teilqualifikationen und Kompetenzbereiche vorsieht, hat der VGL in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband und der FAW das Bildungsangebot an den GaLaBau angepasst. In sechs Kompetenzfeldern (TQ1 bis 6) können betreffende Menschen jeweils Zertifikate erwerben. Geplant sind folgende Teilqualifikationen:

  • TQ 1 Vegetationspflege
  • TQ 2 Belagsflächenbau
  • TQ 3 Vegetationstechnik
  • TQ 4 Bauwerke
  • TQ 5 Baustellenorganisation
  • TQ 6 Klimaanpassung

Die Module sind in sich abgeschlossen. Je nach Ziel und Betriebsbedarf können sie einzeln oder aufeinander aufbauend belegt werden. Die Schulung für ein Modul soll 17 Wochen (Theorie: zirka 11 Wochen/Praxis: zirka 6 Wochen) dauern und mit einem Modul-Zertifikat nach Kompetenzfeststellung abschließen.

Auch nach Abschluss aller sechs Module ist man nicht automatisch Landschaftsgärtner/in. Dafür braucht es weiterhin 4,5 Jahre Berufspraxis sowie die Externenprüfung bei der zuständigen Stelle. Die Praktikumszeiten der TQ-Module werden auf diese Zeit angerechnet.

Die TQ ist vielmehr eine vorgelagerte Qualifizierung zur dualen Ausbildung. Der ausgebildete Landschaftsgärtner bleibt unverändert der „Goldstandard“ der berufsständischen Qualifizierung. Sie zielt auf mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem ab:

  • Betriebe können ungelernte Mitarbeitende gezielter qualifizieren. Interessant ist die Möglichkeit zur vollständigen Finanzierung (Schulungskosten, Lohnausgleich) über das Qualifizierungschancengesetz.
  • In Kombination mit geförderten Praktika (zum Beispiel ZenaB) könnten Fachkräfte geworben, qualifiziert und gebunden werden.
  • Menschen ohne Abschluss erhalten neue Perspektiven – ohne die Hürde einer Vollausbildung.
  • Die Branche wird anschlussfähiger – insbesondere für Quereinsteiger.

Die Bildungspläne für die sechs Teilqualifikationen sind erstellt. Das Angebot ist jetzt in der Akkreditierung und soll 2026 in NRW in Form der zwei Teilqualifizierungen 1 und 2 an den Start gehen.

Sollte sich das Programm hier bewähren, ist eine Ausweitung auf andere Bundesländer durchaus angedacht.

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