Ende der Berufsunfähigkeit nach Berufswechsel
Eine durch eine Versicherung anerkannte Berufsunfähigkeit mit der Folge einer Rentenzahlung bedingt, dass die Tätigkeit, der bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nachgegangen wurde, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Grenze liegt in der Regel bei 50 %. Attestiert und dokumentiert wird dies durch eine (amts-)ärztliche Untersuchung, die in der Regel nach einigen Jahren erneut vorgenommen wird, um eine mögliche Veränderung festzustellen.
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