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Versicherungsfall

Ende der Berufsunfähigkeit nach Berufswechsel

Eine durch eine Versicherung anerkannte Berufsunfähigkeit mit der Folge einer Rentenzahlung bedingt, dass die Tätigkeit, der bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nachgegangen wurde, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Grenze liegt in der Regel bei 50 %. Attestiert und dokumentiert wird dies durch eine (amts-)ärztliche Untersuchung, die in der Regel nach einigen Jahren erneut vorgenommen wird, um eine mögliche Veränderung festzustellen.

Veröffentlicht am
GBM
Wie aber ist vorzuge hen, wenn sich der Betroffene auf eigene Kosten weiterbildet oder einen völlig neuen Beruf erlernt? Die private Versicherung eines mit 25 Jahren aufgrund eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig gewordenen Anlagenmechanikers verweigerte weitere Rentenzahlungen mit der Begründung, dass die nach einer Umschulung ausgeübte, höher qualifizierte Tätigkeit keine Einschränkung für den Mann mehr darstelle. Dieser argumentierte dagegen, dass bereits durch vorherige Nachprüfungen bekannt gewesen sei, dass er einen neuen Beruf erlerne. Außerdem sei in den zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine Rede von Leistungseinschränkungen oder Leistungsbeendigungen aufgrund von in Eigeninitiative neu erlernten...
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