Ende der Berufsunfähigkeit nach Berufswechsel
Eine durch eine Versicherung anerkannte Berufsunfähigkeit mit der Folge einer Rentenzahlung bedingt, dass die Tätigkeit, der bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nachgegangen wurde, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Grenze liegt in der Regel bei 50 %. Attestiert und dokumentiert wird dies durch eine (amts-)ärztliche Untersuchung, die in der Regel nach einigen Jahren erneut vorgenommen wird, um eine mögliche Veränderung festzustellen.
- Veröffentlicht am

DEGA GALABAU 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo


