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Leitungskabelschäden und kein Ende

Wo Leitungen verlaufen könnten, Auskunft einholen

Zwar sind die Sorgfaltspflichten desjenigen, der insbesondere im öffentlichen Bereich Tiefbauarbeiten ausführt, durchaus streng, allerdings neigen die Leitungsinhaber und Betreiber, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, nach unserer Erfahrung zu Folgendem: Wenn auch nur im Entferntesten die theoretische Möglichkeit einer Schadensverursachung durch einen Bauunternehmer besteht, nehmen sie diesen mit großer Vehemenz auf Schadensersatz in Anspruch, auch wenn hierfür keine greifbaren Anhaltspunkte, geschweige denn belastbare Nachweise existieren.
Veröffentlicht am
Möglicherweise besteht bei den Unternehmen, vor dem Hintergrund, dass es sich regelmäßig um versicherte Schäden handelt, dann eine Tendenz dazu, den Schaden über ihre Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. Eine Rechtspflicht hierzu besteht häufig aber nicht. Leitungsauskunft nicht korrekt In einem vom Landgericht Rostock (Urteil vom 20. Januar 2023 – 2 O 260/22) entschiedenen Sachverhalt hatte es der Telekommunikationsdienstleister wohl übertrieben. Vor seinen Arbeiten hatte der verklagte Tiefbauunternehmer bei dem Dienstleister brav eine Leitungsauskunft eingeholt, aus der sich der Verlauf eines Glasfaserkabels in einer Tiefe von etwa 0,7 m ergab; wobei in der Auskunft betont wurde, dass die genaue Kabellage durch Probeschlitze zu...
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