Angaben über Lohn und Sozialversicherung
Fehlende Unterlagen – kein Werklohn?
Die Fantasie mancher gewerblicher Auftraggeber, mit der sie versuchen, ihre Auftragnehmer über den Tisc h zu ziehen, kennt kaum Grenzen. Dies mag in Einzelfällen auch für die juristischen Berater gelten, welche mit dieser Haltung Vertragsformulare entwickeln.
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In diesem Fall muss die Rechtsprechung korrigierend eingreifen, wie es das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 15. Dezember 2022 (21 U 30/22) für die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) eines Auftraggebers von Bauleistungen getan hat. Unter Berufung auf die dortigen Regelungen wurden dem Auftragnehmer knapp 110.000 € einbehalten. Dies mit der Begründung, nach den Klauseln würde der (gesamte) Werklohn erst dann fällig, wenn der Auftragnehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinsichtlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Erklärungen betreffend der Zahlung des Mindestlohns für die eingesetzten Mitarbeiter vorgelegt hätte. Unabhängig von den Klauseln stehe dem Auftraggeber insoweit auch kein...
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