Schwarzarbeit und kein Ende
Lassen Sie die Finger davon!
Diejenigen Unternehmer, die (partiell) auf Schwarzarbeit setzen, sind ein Spiel mit dem Feuer eingegangen. Denn Kunden lassen die Gefahr des Entdecktwerdens weitaus realer erscheinen als Steuerbehörden! Solange sich in einem Vertrag mit Schwarzgeldabrede alle verstehen, läuft es noch „gut“, aber wehe es kommt zum Streit. Dann zeigen zahlreiche Urteile, dass weder die Parteien noch die Gerichte Spaß verstehen.
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Auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben der Bundesgerichtshof (BGH) und die Oberlandesgerichte ein derartiges Erdbeben verursacht, dass es ein Wunder ist, dass es noch nicht alle Betriebe wahrgenommen haben. Wird ein Vertrag unter einer Schwarzgeldabrede abgeschlossen, so ist er vollständig sowie unrettbar nichtig (BGH, Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13). Das bedeutet, dass dem Kunden weder Gewährleistungsrechte zustehen, noch dem Unternehmer Vergütungsrechte oder sonstige Erstattungsansprüche wegen erbrachter Arbeiten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2021 – 5 U 18/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Juli 2021 – 2 U 85/21). Das betrifft nicht nur Verträge, die eine vollständige Schwarzgeldabrede...
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