Einprozentregelung nutzen Fahrtenbuch muss exakte Angaben enthalten
Jeder Selbstständige und Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen nutzt, kennt das Problem: Will man die Einprozentregelung, also das Versteuern von 1 % des Listenneupreises des Autos vermeiden, muss man eine ausschließliche oder nahezu ausschließlich geschäftliche Nutzung nachweisen. Bei dieser...















