Gutachten aus der Hand gegeben
Der sachverständige Stiefvater
Bei den Brüdern Grimm ist die Stiefmutter meist die böse. In einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 25. Oktober 2019 (Aktenzeichen 25 W 249/19) spielte nun aber der Stiefvater eine entscheidende Rolle. Dieser wollte jedoch nicht etwa seinen Stiefsohn schädigen, sondern ihm helfend unter die Arme greifen. Ob dies geschah, weil er ihn generell für unfähig hielt, ist nicht überliefert, jedenfalls betrieben Stiefvater und Stiefsohn als Geschäftspartner ein gemeinsames Unternehmen. Beide waren zudem als Sachverständige unterwegs, wobei nur noch der Stiefsohn öffentlich bestellt und vereidigt war.
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In dieser Funktion erhielt der Stiefsohn den Auftrag, im Rahmen eines Prozesses ein Gutachten zu erstellen. Nach Zugang des Auftrags teilte er mit, dass er seinen Stiefvater und Geschäftspartner um Mithilfe zur Beantwortung der Beweisfragen bitten werde. Das Gericht schwieg hierzu zunächst. Es folgte sodann der Ortstermin, an dem der Stiefvater ebenfalls anwesend war. Sodann erstattete der Stiefsohn sein Gutachten – eigentlich jedoch erstatteten es beide; es wurde jedenfalls von beiden unterschrieben. Wie dies häufig der Fall ist, äußerten die Prozessparteien sodann Vorbehalte gegen einzelne Äußerungen des Gutachtens, worauf das Gericht sich für eine Befragung des eigentlich beauftragten Sachverständigen entschied. Immer im Doppelpack Bei...
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