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Befangenheit gegenüber Sachverständigen

Der empfindliche Kläger

Scheinen gerichtlich beauftragte Sachverständige nicht die notwendige Neutralität an den Tag zu legen, ist es möglich, sie wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Eine solche Besorgnis besteht dann, wenn ein subjektives Misstrauen an die Unparteilichkeit des Sachverständigen aus Sicht eines objektiven Dritten vernünftigerweise gerechtfertigt ist, wenn also auch ein besonnener Dritter das Verhalten oder die Situation des Sachverständigen als so kritisch ansehen würde, dass er ein parteiliches Gutachten als durchaus realistisch ansieht. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Sachverständige wirklich befangen ist, sondern darauf, ob eine entsprechende Sorge berechtigterweise besteht.
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Aktuelle Tipps geben die
DEGA-Baurechtsexperten
André und Sandra Bußmann
sowie Klaus Feckler.
rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de
Aktuelle Tipps geben die DEGA-Baurechtsexperten André und Sandra Bußmann sowie Klaus Feckler. rechtsanwaelte@bussmann-feckler.dePrivat
Geprüft wird das Verhalten des Sachverständigen Dass eine Besorgnis der Befangenheit nach erstattetem Gutachten vor allem von der Partei behauptet wird, die mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden ist, liegt beinahe in der Natur der Sache. Die Gerichte prüfen bei einem Befangenheitsantrag aber vor allem das Verhalten des Sachverständigen und weniger die gutachterlichen Inhalte. In der Rechtsprechung und Literatur haben sich über die Jahrzehnte verschiedene Fallgruppen herausgebildet, nach denen die Annahme der Besorgnis der Befangenheit naheliegen kann. Zu überprüfen ist dies dennoch stets am Einzelfall, da die Hintergründe des Verhaltens des Sachverständigen durchaus variieren können. So sollte der Sachverständige grundsätzlich...
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