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Vertragsrecht in Zeiten der Pandemie

Wer hat wann welche Rechte? (2)

In den meisten Fällen sind Ängste der Auftraggeber und damit verbundene Auftragsstornierungen oder -verschiebungen unbegründet. Aktuell sind im Hoch- und Tiefbau sowie im GaLaBau keine größeren Einschränkungen zu erwarten – sofern die Arbeiten im Freien oder auf Baustellen durchgeführt werden. Alle Tätigkeiten sind unter folgenden Bedingungen auszuführen: Auf das strikte Einhalten des Abstandsgebots zu anderen Menschen ist zu achten. Konkret bedeutet dies bei Warengeschäften, etwa wenn Pflanzen verkauft werden:
Veröffentlicht am
keine persönliche Übergabe vom Lager an Kunden Keine Selbstabholung. Überflüssige Wege vermeiden. Kein Bargeldgeschäft. Rechnung, Vorkasse wählen. Beim Lieferservice sowie auf Baustellen gilt: Es ist grundsätzlich zu jedem Menschen ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten. Besprechungen mit Auftraggebern und Angehörigen anderer Unternehmen, die auf der Baustelle arbeiten, sollten stets im Freien stattfinden, keinesfalls in geschlossenen Räumen. Möglichst wenige Gegenstände berühren, mit denen auch Dritte in Kontakt kommen. Das bedeutet auch, dass beispielsweise Außenwasserhähne nach dem Benutzen zu reinigen sind. Räume der Kunden sind tabu. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe nutzen, wenn keine Möglichkeit zur Handwäsche...
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