Steuerrecht in Zeiten der Pandemie
Steuerstundung und Fristverlängerungen beantragen
Dass Liquiditätsbeihilfen der Bundesländer rasch und unkompliziert durch die für viele Unternehmen finanziell schwierigen Zeiten helfen, hat sich herumgesprochen. Viele haben bereits Geld erhalten und können damit zumindest einen Teil ihrer Fixkosten decken. Doch es gibt weitere Unterstützungen.
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Während Steuererleichterungen erst nach und nach, in der Hauptsache wohl gegen Ende dieses Jahres beschlossen und mit den Jahreserklärungen in Anspruch zu nehmen sein werden, sorgen Stundungen dafür, dass ad hoc Ausgaben gedrosselt werden können. Auch die Aussetzung von Säumniszuschlägen und das Verschieben von Vollstreckungen hilft Unternehmen. Formlos möglich Wie bei den Beihilfen, sind sich die Länder einig in der Ausgestaltung und Beantragungsform. So können unmittelbar von Corona Betroffene bundesweit formlos die Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung (sog. 1/11) bis auf null sowie die Stundung von Steuervorauszahlungen beantragen. Infrage kommen Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Berlin...
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