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Freibeträge, Zuschläge, Steuern

Das ändert sich 2024

Ein höherer Grundfreibetrag und gestiegene Freigrenze beim Soli, eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags, Verbesserungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, mehr Geld für Kinder und weiterer Bürokratieabbau – so lässt sich zusammenfassen, was Positives für Steuerpflichtige beschlossen und geplant wurde.

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.org
Aktuelle Tipps gibt DEGA-Rechts- und Steuerexpertin Gina Bronner-Martin. gina@mailbox.orgGBM
Ein Wermutstropfen muss jedoch gleich zu Beginn sein, denn die massiv gestiegenen Energiekosten machen vielen Betrieben das Leben schwer. Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, die zum Regelsteuersatz versteuerten Strom für betriebliche Zwecke (ausgenommen die Elektromobilität) entnehmen, konnten bis Ende 2023 eine Stromsteuerentlastung in Höhe von 5,13 €/MWh beantragen. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 €/MWh. Vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 beträgt die Entlastung nun 20 €/MWh. Familien und Arbeitnehmer Arbeitnehmer dürfen sich über einen gestiegenen Grundfreibetrag um 696 € auf 11.604 € freuen. Dies führt grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Der Höchstbetrag für...
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