Differenzierung notwendig
Corona? – keine Panik!
Soweit es in unserer Rechtsanwaltskanzlei ankommt, ist der Garten- und Landschaftsbau bisher (Stand 16. April 2020) relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Allerdings stellen wir bei den Fragen, welche in diesem Zusammenhang von den Landschaftsgärtnern an uns herangetragen werden, fest, dass es bei der der Bewertung des Einflusses der Krise auf bauvertragliche Beziehungen häufig an der notwendigen Differenzierung fehlt. Hiermit ist die Baubranche sicherlich nicht allein. Auch in offiziellen Verlautbarungen von Juristen und sogar Ministerien werden gerne kategorisch Dinge behauptet, welche sich möglicherweise (oder sogar wahrscheinlich) bei einer kritischen, gegebenenfalls gerichtlichen Überprüfung so nicht halten lassen.
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Dies ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass für die jetzige Situation keine Blaupause existiert und somit weder gesetzliche oder sonstige rechtliche Regelungen bestehen, noch auf vergleichbare Sachverhalte aus der Vergangenheit und entsprechende gerichtliche Entscheidungen abgestellt werden kann. Dies wird beispielsweise darin offenkundig, dass im Zusammenhang mit der Frage, ob Mieter von Gewerberäumen, die wegen der Infektionsgefahren durch Corona schließen müssen, die Miete kürzen dürfen, auf Gerichtsentscheidungen verwiesen wird, die 1915 (!) anlässlich des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs gefällt wurden. Corona nicht als pauschale Begründung Wie so häufig gilt aber auch hier der Grundsatz, zunächst einmal Ruhe und einen kühlen...
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