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Lexikon

Beschäftigungsdaten (2. Teil)

Veröffentlicht am
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt; der Arbeitgeber hat die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu belegen. Dabei sind drei Prüfungen durchzuführen: Die Datenverarbeitung ist erforderlich. Personenbezogene Beschäftigtendaten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn dies erforderlich ist, um das Arbeitsverhältnis zu begründen, durchzuführen und zu beenden. Ebenfalls erforderlich kann sie dann sein, wenn Pflichten zu erfüllen oder Rechte auszuüben sind, die sich aus Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen ergeben. Eine Einwilligung liegt vor. Wessen Daten verarbeitet werden sollen, muss vorab darüber informiert werden, welche Daten in welchem Umfang von wem...
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