Kurzarbeitergeld und Entschädigungen Coronabedingte Lohnersatzleistungen sind steuerfrei
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sollen die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer abfedern. Grundsätzlich sind diese Leistungen steuerfrei – mit einigen, zum Teil empfindlichen Einschränkungen.