Im Insolvenzverfahren
Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?
Die Idee war gut und noch vor dem Oberlandesgericht sah es – im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Landgericht Hamburg – so aus, als käme er damit durch. Doch leider verlor der Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH nach der Revision seiner Bank zuletzt vor dem Bundesgerichtshof und hat damit unwillentlich ein Präzedenzurteil erreicht. Höchstrichterlich geschaffener Fakt ist nun, dass einem Schuldner kein Widerrufsrecht für eine für sein eigenes Unternehmen übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft zusteht.
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Der Kläger hatte ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g und 355 BGB eingefordert, das Verbrauchern zusteht, die außerhalb von Geschäftsräumen Verträge abschließen oder sogenannte Fernabsatzgeschäfte tätigen. Über dieses Widerrufsrecht muss der Verbraucher belehrt werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Frist nicht zu laufen, und das Widerrufsrecht erlischt erst ein Jahr nach Abschluss des Vertrags. Im Fall des Geschäftsführers mangelt es jedoch bereits an den Merkmalen eines Verbrauchervertrags, so dass es auf die – unterbliebene – Belehrung nicht ankam. Kein Verbrauchervertrag, kein Widerrufsrecht Die Bürgschaftserklärung über 300.000Euro war in den Geschäftsräumen des Geschäftsführers unterzeichnet worden. Als das...
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