Unabhängig vom Nutzungsanteil
Verkaufserlös von Betriebsvermögen ist Betriebseinnahme
Ein zu 25 % geschäftlich und zu 75 % privat genutztes, zum Betriebsvermögen gehöriges, über fünf Jahre voll abgeschriebenes Fahrzeug wurde verkauft. Worauf war im Hinblick auf den Erlös zu achten? Diese Frage beantwortete letztinstanzlich der Bundesfinanzhof – nicht zur Freude des Klägers. Der ging davon aus, dass er entsprechend dem geschäftlichen Nutzungsanteil nur ein Viertel des Verkaufspreises als Betriebseinnahme anzusetzen habe, der Rest sei eine Privateinnahme.
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Vom Finanzamt bis zum BFH musste er sich jedoch vorhalten lassen, dass der Pkw zu 100 % zum Betriebsvermögen gehört habe, womit der Verkauf ebenfalls zu 100 % eine Betriebseinnahme darstelle. Da der Unternehmer sich dafür entschieden habe, das Fahrzeug trotz geringer Nutzung dem Unternehmen zuzuordnen – sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen –, müsse er auch den Erlös entsprechend verbuchen und versteuern (BFH, Az.: VIII R 9/18).
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