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Unabhängig vom Nutzungsanteil

Verkaufserlös von Betriebsvermögen ist Betriebseinnahme

Ein zu 25 % geschäftlich und zu 75 % privat genutztes, zum Betriebsvermögen gehöriges, über fünf Jahre voll abgeschriebenes Fahrzeug wurde verkauft. Worauf war im Hinblick auf den Erlös zu achten? Diese Frage beantwortete letztinstanzlich der Bundesfinanzhof – nicht zur Freude des Klägers. Der ging davon aus, dass er entsprechend dem geschäftlichen Nutzungsanteil nur ein Viertel des Verkaufspreises als Betriebseinnahme anzusetzen habe, der Rest sei eine Privateinnahme.
Veröffentlicht am
photoart985/Shutterstock.com
Vom Finanzamt bis zum BFH musste er sich jedoch vorhalten lassen, dass der Pkw zu 100 % zum Betriebsvermögen gehört habe, womit der Verkauf ebenfalls zu 100 % eine Betriebseinnahme darstelle. Da der Unternehmer sich dafür entschieden habe, das Fahrzeug trotz geringer Nutzung dem Unternehmen zuzuordnen – sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen –, müsse er auch den Erlös entsprechend verbuchen und versteuern (BFH, Az.: VIII R 9/18).
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