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Nach Reifenwechsel

Schraubenkontrolle ist Pflicht des Halters

Veröffentlicht am
Copyright: Eugene Sergeev
Eigentlich wird man nach dem Reifenwechsel von der Werkstatt darauf hingewiesen: Nach etwa 50 km soll sich der Kunde vergewissern, dass sich die Schrauben nicht gelockert haben. Meist wird ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht, in der Regel aber steht ein Hinweis auf der Rechnung. Zusätzlich wird man in der Regel auch noch mündlich informiert. Dass das nicht grundlos geschieht, müssen sich immer wieder Fahrzeughalter vorhalten lassen, die nach einem Unfall oder einer Beschädigung ihres Wagens durch sich lösende Räder die Werkstatt in Regress nehmen wollen. Haftung der Werkstatt nur bei fehlendem Hinweis Die Frage ist dabei nicht, ob die Reifen korrekt montiert waren (ist dies nachweisbar, haftet die Werkstatt für den...
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