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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nicht immer gleich Sanktionen

Der Europäische Gerichtshof hat eine wichtige Entscheidung zur Handhabung von DSGVO-Verstößen getroffen (Az.: C-768/21): Datenschutzbehörden sind nicht verpflichtet, bei jedem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung automatisch Sanktionen zu verhängen.
Veröffentlicht am
Gina Bronner-Martin Die Entscheidung stärkt einen eher pragmatischen Ansatz im Datenschutzrecht und belohnt proaktives Handeln der Verantwortlichen. Der Fall wurde durch eine Klage gegen den hessischen Landesdatenschutzbeauftragten ausgelöst, nachdem eine Sparkassenmitarbeiterin unerlaubt auf Kundendaten zugegriffen hatte. Obwohl die Sparkasse umgehend reagierte, indem sie disziplinarische Maßnahmen einleitete und eine schriftliche Erklärung der Mitarbeiterin einholte, dass die Daten nicht weitergegeben wurden, klagte der betroffene Kunde auf Verhängung einer Geldbuße. Der EuGH entschied, dass die Aufsichtsbehörden einen Ermessensspielraum haben und Sanktionen nur dann verhängen müssen, wenn diese geeignet, erforderlich und...
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