Hüftgelenksarthrose ist jetzt eine anerkannte Berufskrankheit
Am 1. August 2021 tritt eine neue Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft: Die Hüftgelenksarthrose wird als Berufskrankheit aufgenommen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.
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Wer täglich zu viel hebt und trägt, verschleißt das Hüftgelenk. Erste Anzeichen sind schleichende Leistenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen. „Werden Symptome jahrelang ignoriert, droht ein chronischer Verschleiß, der nicht rückgängig gemacht werden kann“, warnt Frank Westphal, stellvertretender Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG BAU. Empfohlen werden die Nutzung von Hebezeugen sowie das Heben aus den Oberschenkeln ohne ruckartige Bewegungen. Die Berufsgenossenschaften geben dazu Hinweise.
Bereits seit über einem Jahr erkennen die Unfallversicherungsträger eine Hüftgelenksarthrose als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ an, wenn das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ erfüllt. Außerdem muss die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten von mindestens 20 kg getragen haben (eine Kiste Wasser wiegt rund 17 kg). Das Gesamtgewicht der Last, die im Arbeitsleben bewegt wurde, muss mindestens 9.500 t betragen.
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