Lohnerhöhung um ein Prozent in der Grünen Branche
- Veröffentlicht am
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Arbeitgeber von JardinSuisse und die Arbeitnehmenden, vertreten durch Grüne Berufe Schweiz, geeinigt: Ab 1. Januar 2022 müssen die Betriebe der Grünen Branche die Lohnsumme um ein Prozent erhöhen. Wer wieviel von der Lohnerhöhung profitiert, können die einzelnen Arbeitgeber frei entscheiden. Einzig vorgegeben ist, dass Arbeitnehmende mit Tieflöhnen eine garantierte, generelle Lohnerhöhung um mindestens 0,5 Prozent erhalten. Konkret sind das Arbeitnehmende im Garten- und Landschaftsbau, die bisher weniger als 4'250 Franken monatlich verdienen, respektive weniger als 4'000 Franken in den Bereichen Baumschulen, gärtnerische Produktionsbetreibe oder gärtnerischer Detailhandel. Ebenfalls fix erhöht, nämlich um 50 Franken monatlich, werden die Mindestlöhne von ungelernten Mitarbeitenden in den gärtnerischen Produktionsbetrieben und im gärtnerischen Detailhandel.
Die jetzt beschlossenen Massnahmen von JardinSuisse und GBS regeln die Arbeitsbedingungen bei über 1‘300 Betrieben mit rund 12‘000 Mitarbeitenden in der ganzen Schweiz.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.