Kundentipp: Unangenehme Nachbarn ärgern
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Wenn Sie mal von einem Kunden gefragt werden, wie er am besten einen lästigen Nachbarn mit einer Grenzbepflanzung ärgern kann, dann raten Sie ihm zu Miscanthus × giganteus. Das fällt nämlich trotz der imposanten Höhe von bis zu 4 m nicht unter die Grenzabstandsvorschriften im Nachbarschaftsrecht. Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, wurde diese Ansicht jetzt zumindest vom Landgericht Coburg bestätigt. Die als „Elefantengras“ bekannte Pflanze ist nach Auffassung des Gerichts weder Busch noch Baum, sondern ein staudiges Gewächs, bei dem im Herbst alle oberirdischen Teile absterben – und von Stauden sei eben in den Vorschriften kein Rede.
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