Unterstützung für Hochwasseropfer und Helfer in Krisengebieten
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Die SVLFG bietet Betroffenen und Helfern folgende Unterstützung an:
Krisenhotline der SVLFG: 0561 785-10101
Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).
Beitragsstundung (Kontakt: 0561-785-2044 oder versicherung@svlfg.de)
Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 beantragen.
Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten
Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173 5398816), in Nordrhein-Westfalen Torsten Papke (Tel. 0173 7273683) und in Südbayern Ernst Stenzel (Tel. 0171 8108818). Alle Ansprechpartner der Prävention sind auch im Internet aufgeführt unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.de
Versicherungsschutz für Helfer
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Gleich, ob hierbei die Unfallkasse oder die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) zuständig ist, kann die Unfallmeldung an die LBG gerichtet werden. Sie kümmert sich um die Weiterleitung an die zuständige Unfallkasse.
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