Seit 1. Januar werden auch Scheinwerfer überprüft
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Wie bei Bussen und Transportern schon lange üblich, werden im Rahmen der Hauptuntersuchung von Traktoren und Baumaschinen mit Straßenzulassung seit Beginn dieses Jahres auch die Scheinwerfer überprüft. Das ist je nach Bauart mitunter schwierig, weil gerade bei älteren Baujahren die Einstellmöglichkeiten primitiv oder gar nicht vorhanden sind. Bevor man bei der nächsten HU aus allen Wolken fällt, sollte die Winterzeit dazu genutzt werden, die Leuchten unter die Lupe zu nehmen und zu kontrollieren, ob diese horizontal und vertikal verstellbar sind.
Oftmals ist zwar eine Neigungseinstellung vorhanden, aber so korrodiert, dass keine zerstörungsfreie Regulierung mehr möglich ist. Dann sollte schnellstens Ersatz beschafft werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass sich nicht jede Werkstatt sofort auf die neue Regelung umgestellt hat. Denn für die Prüfung derartiger Fahrzeuge ist neben dem Scheinwerferprüfgerät eine ebene Fläche von 8,5 × 2,5 m notwendig.
Beim Messvorgang wird das Fahrzeug mit korrektem Reifendruck bis zu 1 m an das Messgerät herangefahren. Der auf dem Scheinwerfer eingravierte Neigungswinkel (1 bis 6 %) wird eingegeben und los gehts. Fern- und Abblendlicht werden wechselseitig in den Abständen von 1, 4, 6 und 8 m eingeschaltet und Überdeckung sowie Neigung werden ermittelt. Für Fahrzeuge unter 40 km/h oder eine Scheinwerferhöhe über 140 cm sind keine speziellen Prüfgerätemessungen vorgeschrieben. Da reicht die Weiße-Wand-Messung aus, die aber auch Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
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