BGL fordert Ausnahmegenehmigung
- Veröffentlicht am
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung in Innenstädten sind grundsätzlich zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit drohen auch ohne bundesweit einheitliche Regelung in Innenstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Angesichts der Auswirkungen dieser Entscheidung für die GaLaBau-Betriebe drängt der BGL auf Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge, die von Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden. Es ist nicht einzusehen, dass GaLaBau-Betriebe für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen sollen. Für die kleinen und mittleren Betriebe der Branche ist eine Nachrüstung und schon gar nicht der Austausch der Fahrzeugflotten finanziell machbar und eine Bedrohung der Existenz. Aus diesem Grund werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung gemeinsam mit befreundeten und betroffenen Verbänden einsetzen", erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.