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UV-Strahlung

Hohes Hautkrebsrisiko für Landschaftsgärtner

Messungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ergeben, dass Gärtner besonders gefährdet sind, an Hautkrebs zu erkranken. Vor allem bei den Obst- und Gemüsebauern, aber auch bei den Landschaftsgärtnern steigt die Belastung durch ultraviolette Strahlen des Sonnenlichts (UV-Strahlen) damit das Krebsrisiko noch einmal erheblich an. Ihre UV-Belastung liegt fast dreimal so hoch wie die Belastung des bundesdeutschen Durchschnitts.

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Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten Sonnenterrassen des Körpers, also Gesicht, Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert dabei die geschützte Zeit in der Sonne nicht. Für die Lippen gibt es Pflegestifte mit Sonnenschutz.Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zweijahrerhythmus bezahlt. Die Untersuchung nimmt der Hausarzt vor oder überweist an einen Facharzt.

Eine hilfreiche Broschüre zum Thema für Betriebe hat die SVLFG herausgegeben - Sie finden sie in anhängendem pdf. Weitere Info unter www.svlfg.de

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