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Berufliche Bildung

Kommen Berufsbachelor und Berufsmaster?

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Die deutsche Bundesbildungsministerin Anja Karliczek will die berufliche Bildung reformieren. Dazu soll das geltende Berufsbildungsgesetz (BBiG) novelliert und eine Mindestausbildungsvergütung festgelegt werden. Akademische und berufliche Bildung sollen gleichgestellt werden. Wir haben den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) sowie den Zentralverband Gartenbau (ZVG) gefragt, was sie von dem Vorstoß halten.

Von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, wie sie im Koalitionsvertrag fest vereinbart wurde, hält der BGL nichts. Sie könnte dazu führen, meint der Verband, dass Betriebe, die bisher mehr gezahlt haben, die Vergütung nach unten anpassen. Außerdem merkt der BGL an, dass bei einem dreijährigen GaLaBau-Ausbildungsvertrag im ersten Ausbildungsjahr bereits 825,00 Euro /Monat bezahlt werden; also weit mehr als die angedachte Mindestvergütung von 504,00 Euro .

Auch die Novellierung des BBiG sieht der Verband kritisch. Es bestehe die Gefahr, dass die Belange der Praxis in der kurzen Zeit bis zur Einführung am 1. Januar 2020 nicht ausreichend berücksichtigt werden können.

Die gleichwertige Betrachtung von beruflicher und akademischer Bildung wird vom BGL befürwortet. „Inwiefern die Einführung der angedachten Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster und der gleichzeitige Wegfall der Bezeichnungen in der Berufsausbildung wie Facharbeiter, Fachkraft oder Fachberater dazu beitragen kann, eine Aufwertung der Berufsausbildung in der öffentlichen Wahrnehmung zu schaffen, bleibt abzuwarten", erklärte BGL-Pressereferent Andreas Stump.

Auch der Generalsekretär des ZVG, Bertram Fleischer, äußert Zweifel daran, ob Namensänderungen alleine die berufliche Bildung attraktiver machen. „Zielführender wäre die reale Gleichstellung bei der Förderung an den Fachschulen wie bereits im Studium üblich", ist er überzeugt. Während ein Masterstudium als erster Bildungsweg eingestuft werde, sei in der beruflichen Bildung die Aufstiegsförderung nicht einheitlich geregelt. Eine Förderung des zweiten Fachschuljahres durch BAföG wie im Bachelor und Master würde nach Ansicht des ZVG einer Gleichstellung entsprechen.

„Ein weiterer Ansatz wäre der gebührenfreie Zugang zur Fortbildung zum Meister und Techniker. Beispielsweise werden bei der universitären Ausbildung keine Prüfungsgebühren erhoben." Es bleibe letztlich abzuwarten, was das für 2020 geplante Papier des Ministeriums konkret vorsieht, meint Fleischer.

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