Ausnahmen für den GaLaBau vorgesehen
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Nach intensiven und langwierigen Beratungen hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Tachografenpflicht für Transporter beschlossen. Zusammen mit dem Handwerk und der Bauwirtschaft hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) die Pläne des Europäischen Parlaments kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht unter anderem eine Neuregelung des Radius bei der Tachopflicht vor.
- Für den GaLaBau gibt es erfreuliche Verbesserungen. Eine Tachografenpflicht für Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 t konnte verhindert werden.
- Fahrzeuge bis 7,5 t bleiben von der Pflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 km vom Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Der bisherige Radius lag bei 100 km.
Eine langjährige Forderung des Verbands wurde von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen", freute sich Unternehmer und BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten gemeinsamen Standpunkt verabschieden. Anschließend hat das Europäische Parlament die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. Da die Position des Europäischen Parlaments weitgehend der Position der Mitgliedsstaaten entspricht, gehen wir davon aus, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird", so von Wurmb.
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