"Migrationspaket" regelt Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen
Mit dem "Migrationspaket" wurden jüngst insgesamt acht Gesetze verabschiedet, die die Beschäftigung und Ausbildung Geflüchteter sowie die Erwerbsmigration betreffen. Deren Auswirkungen auf ihre Arbeit war Inhalt eines Treffens der Willkommenslotsen Anfang Juli auf der BUGA in Heilbronn. Dabei ging es unter anderem um das Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) und des Duldungsgesetzes (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, DuldG).
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Vor der Kulisse der Bundesgartenschau in Heilbronn haben sich die Willkommenslotsen des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der DEULA Nordrhein-Westfalen drei Tage darüber ausgetauscht, welche Änderungen sich daraus für den GaLaBau ergeben. Eröffnet wurde der Austausch mit der Fachtagung der Staatsministerin Annette Widmann-Mauz unter der Moderation des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge, an der insgesamt 45 Personen teilnahmen. Neben einer Podiumsdiskussion zur Frage „Wie kann die Integration von ausländischen Mitarbeitern in den Arbeitsalltag gelingen?“ wurde der Nutzen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) und des Duldungsgesetzes (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, DuldG) fürdie GaLaBau-Branche in der Praxis kontrovers diskutiert. Durch das FEG werden unter anderem Lücken in der Förderung für Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung geschlossen. Dadurch können beispielsweise auch Auszubildende, deren Asylverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist, Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) von der Arbeitsagentur erhalten. Darüber hinaus wird der Arbeitsmarktzugang auch für Nichtakademiker von außerhalb der EU geöffnet und die Wartezeiten für Visa sollen sich verkürzen.
Dem gegenüber stehen deutlich ausgeweitete Arbeitsverbote für Geduldete, kaum erfüllbare Hürden für eine Beschäftigungsduldung sowie eine Mindesteinkommensgrenze für über 45jährige ausländische Fachkräfte, die bei ungefähr 44.000 Euro liegen wird. Das kommt einem faktischen Einreiseverbot für viele ältere Fachkräfte gleich. Trotz dieser Einschränkungen erwarten die GaLaBau-Willkommenslotsen, dass das Migrationspaket den Weg in Richtung länderübergreifende Berufs- und Nachwuchswerbung erleichtern wird.
Bei allen Fragen zu den neuen Gesetzen stehen die Willkommenslotsen den GaLaBau-Firmen weiterhin gerne zur Verfügung. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Projektstellen sind in den einzelnen Bundesländern bereits seit mehr als drei Jahren besetzt und unterstützen die GaLaBau-Betriebe bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten. Özge Acar, Willkommenslotsin für die Regionen Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Martin Rohloff, Willkommenslotse beim FGL Hessen-Thüringen, werden das Projekt zwar im Sommer verlassen. Rohloff wird jedoch als Referent für Nachwuchswerbung weiterhin für Fragen der Betriebe zu diesen Themen zur Verfügung stehen. Betriebe aus Hamburg und Schleswig-Holstein können sich künftig auch an die Willkommenslotsen der anderen Regionen wenden, bis die Willkommenslotsen-Stelle im Norden neu besetzt worden ist.
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