EuGH kippt die Verbindlichkeit der Architekten- und Ingenieurhonorare
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Mit Urteil vom 4. Juli hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien. Das melden unter anderem die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer. Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie soll in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gilt nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen.
Ausführlichere Informationen zum Zustandekommen des Urteils sowie die Stellungnahmen der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer finden Sie online unter dem Webcode dega4857 .
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