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Bundespreis Stadtgrün 2020

Abgabefrist bis zum 30. April 2020 verlängert

Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Herausforderungen wurde die Abgabefrist zur Teilnahme am Bundespreis Stadtgrün 2020 um drei Wochen bis zum 30. April 2020 verlängert. So soll es trotz der Einschränkungen allen Kommunen ermöglicht werden, ihre Beiträge zum Bundespreis Stadtgrün einzureichen. Die Bewerbung erfolgt weiterhin über ein einfaches Onlineformular, das sich problemlos auch im Homeoffice bearbeiten lässt.

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Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemiewurde die Abgabefrist zur Teilnahme am Bundespreis Stadtgrün 2020 zum 30. April 2020 verlängert.
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemiewurde die Abgabefrist zur Teilnahme am Bundespreis Stadtgrün 2020 zum 30. April 2020 verlängert.BMI
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Der Bundespreis Stadtgrün wurde zu Jahresbeginn zum ersten Mal vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgelobt. Der Preis würdigt außergewöhnliches Engagement für urbanes Grün, vielfältige Nutzbarkeit, gestalterische Qualität, innovative Konzepte und integrative Planungsansätze. Im Fokus steht der Mehrwert öffentlicher Grün- und Freiräume für die Menschen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb, Übersicht über bislang eingereichte Projekte und Teilnahme unter www.bundespreis-stadtgruen.de

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