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Digitaler Tachograf

Abgrenzung zu Kraftfahrern teilweise gelungen

Wie der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) mitteilt, hat der Transportausschuss des Europaparlaments am 8. Juni 2020 in zweiter Lesung die Bestimmungen zum Digitalen Tachografen (Fahrtenschreiber) angenommen. Das Ausschussergebnis wird voraussichtlich im Juli durch das Plenum bestätigt werden.

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Fahrtenschreiber in einem Betriebsfahrzeug
Fahrtenschreiber in einem BetriebsfahrzeugBdB, Lämmerhirt
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Der ZDH hatte sich für eine Abgrenzung von Fahrern aus Handwerksbetrieben zu Berufskraftfahrern, deren hauptsächliche Tätigkeit das Fahren ist, eingesetzt. „Es ist folgerichtig, dass einige Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, nicht auf Handwerker angewendet werden“, ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Das Gleiche dürfte für Gärtner gelten.

Bedauerlich sei, dass die bisherigen Auflagen weiter bürokratischen Aufwand verursachten. Beispiel ist der Radius, innerhalb dessen kein Fahrtenschreiber eingebaut werden muss. „Dieser hätte für Handwerker zumindest auf 150 km ausgedehnt werden sollen“, beklagt Schwannecke. ZDH/Red

 

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