Einspruchsverfahren startet am 18. Januar
Der Regelwerksausschuss (RWA) Regenwasserbewirtschaftung der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat die "Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Versickerungsanlagen im Landschaftsbau" erarbeitet. Dazu beginnt das Einspruchsverfahren am 18. Januar.
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Die Anforderungen an den Umgang mit Regenwasserabflüssen in Siedlungsgebieten und von Grundstücken haben sich aufgrund zunehmender Starkregenereignisse stark verändert. Davon sind nicht nur die nahe Gewässern gelegenen, sondern nahezu alle Liegenschaften betroffen. Techniken zur Versickerung von Regenwasser in landschaftsbaulich erstellten Entwässerungsanlagen (Versickerungsmulden) haben daher einen hohen Stellenwert erlangt und sind fester Bestandteil von Erschließungs- und Außenanlagen.
Der Regelwerksausschuss (RWA) Regenwasserbewirtschaftung der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat dazu die „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Versickerungsanlagen im Landschaftsbau“ erarbeitet. Dabei werden die Planungsphasen, die Bauausführung und der Betrieb (Wartung, Pflege, Instandhaltung) behandelt.
Vom 18. Januar bis zum 18. April 2021 läuft bei der FLL das offizielle Einspruchsverfahren zu den Empfehlungen mit der Veröffentlichung des Gelbdrucks. Er kann gegen eine Schutzgebühr von 10,00 € unter dem Webcode dega4687 im Online-Shop der FLL bestellt (kurz vor Beginn der Frist online) oder per E-Mail (info@fll.de) angefordert werden. Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen sowie verständlich zu formulieren und können per E-Mail an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL auf ihrer Website (www.fll.de) ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung von Stellungnahmen.
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